Jokertage

Jokertage (Art. 21 Abs 2 SchG und Art. 36a SchR)

Nach vorgängiger Benachrichtigung können Eltern ihr Kind ohne Angabe von Gründen vier halbe Schultage (kumulierbar) pro Schuljahr (Jokertage) nicht zur Schule schicken.
 

Die Meldung erfolgt mindestens 1 Woche im Voraus an die Klassenlehrperson.

 

Hinweis:
An diesen Schultagen können keine Jokertage bezogen werden:

  • am ersten und am letzten Tag des Schuljahres
  • Während schulischen Aktivitäten (Schulausflüge, Schulreisen, Sport- und Kulturtagen)
  • Zukunftstag der 7H am 9.11.2023
  • Zuweisungsprüfung der 8H am 12.3.2024 (für die Kinder, die daran teilnehmen)
  • Pilotprojekt Check P5 in der 7H vom 29.4. bis 8.5.2024 

Im Falle von ungerechtfertigten Absenzen einer Schülerin oder eines Schülers kann die Schuldirektion den Bezug einschränken oder verweigern.  

Dokument Jokertage