Urlaubsgesuche

Schulzeiten und Ferienkalender sind verbindlich. Die Weisungen der Direktion für Erziehung, Kultur und Sport rufen in Erinnerung, dass der offizielle Schulkalender strikt eingehalten werden muss und es nur in ganz spezifischen Fällen Ausnahmen gibt. Lesen Sie hierfür die Bestimmungen.

Bitte reichen Sie das Urlaubsgesuch bereits im Voraus schriftlich ein. Das Formular kann bei der Klassenlehrperson oder hier bezogen werden.

Die Schulleitung ist für die Gewährung eines Urlaubs zuständig. Über Urlaube von vier Wochen oder länger entscheidet die Erziehungsdirektion.

http://www.fr.ch/osso/de/pub/ferien_und_urlaube/urlaubsgesuche.htm#i231286